44. Urlaubstage für Schüler*innen
Jedes Kind hat pro Schuljahr 5 (+1 wg. Schulfest) frei und flexibel wählbare „Urlaubstage“ zur Verfügung.
Rahmenbedingungen:
- die Urlaubstage können einzeln oder am Stück genommen werden
- vor den Sommerferien sind jeweils die letzten 3 Tage vom Urlaub ausgenommen
- der letzte Freitag im Januar ist der letzte Tag im Halbjahr, das feiern wir in der Schule gemeinsam mit allen Kindern, an diesem Tag kann daher kein Urlaub genommen werden
- ein einzelner Urlaubstag ist spätestens am Vortag anzukündigen
- mehrere Urlaubstage sind mindestens 1 Woche vorher anzukündigen
- die Meldung der Urlaubstage erfolgt über sdui über „Mehr“ > „Krankmeldungen“ und dann aus Auswahl „Beurlaubung“
Der Urlaubstag für das Schulfest kann im Schuljahr nach dem Fest genommen werden, dafür gibt es bei den Abwesenheitsmeldungen eine eigene Kategorie „Ausgleichstag Sommerlfest Vorj.“. Falls er nicht im Folgeschuljahr genommen wird, verfällt er. Er kann nur genommen werden, sofern das Kind den gesamten Tag am Schulfest teilgenommen hat (11.00 – 16.00 Uhr).
Im Gegenzug enden die Sommerferien für euer Kind um die Anzahl an genommenen Urlaubstagen früher, also erster Schultag im Schuljahr 2025-2026 ab dem 20.08.2025 statt am 27.08.2025.
Für Kinder, die keine Urlaubstage nehmen möchten, startet das neue Schuljahr am 27.08.2025 regulär, tragt dazu bitte bei sdui den Zeitraum 20.08.-26.08.2025 als Tage mit „Urlaubstag Resturlaub Vorjahr“ ein.