AMSEL Schule

18. Haftpflichtversicherung

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Für Gegenstände, die durch ein Kind kaputt gehen – auch versehentlich –, kann die Schule keine Versicherung abschließen, die für den Schaden aufkommt. Wir würden dann auf euch Eltern zur Schadensregulierung zukommen.


Neben der hochwertigen Lernmaterialien bringen auch Eltern diverse Gegenstände als Leihgabe oder Arbeitsmittel mit in die Schule. Bei eintretenden Schäden sollen weder die geschädigten Eltern noch die Schule haften.


Daher legen wir euch – wenn nicht vorhanden – eine Privathaftplichtversicherung ans Herz (Kosten betragen in der Regel ein paar Euro im Monat).

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